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Neue Förderung für Elektroautos ab 2026

Der Koalitionsausschuss hat sich auf eine För­derung für den Kauf von Elektro­autos ge­einigt. Die För­der­prämie von min­destens 3.000 Euro soll ge­zielt Haus­halte mit klei­nem und mitt­lerem Ein­kommen unter­stützen. Die Förder­summe liegt bei drei Milliar­den Euro, das Geld da­für soll aus dem Klima- und Trans­for­ma­tions­fonds kommen.

Ein rotes Elektroauto wird bei Sonnenschein in einer Stadt an einer Ladestation aufgeladen.
Quelle: Mennekes

Obergrenze von 80.000 Euro

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterie­elek­trische Fahr­zeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride. Für bis zu zwei Kin­der kann die Basis­för­derung um je 500 Euro er­höht werden, also maxi­mal um 1.000 Euro. Eine Zusatz­prämie er­halten Haus­halte, die we­niger als 80.000 Euro im Jahr zur Ver­fügung haben: plus 1.000 Euro gibt es bei unter 60.000 Euro zu ver­steuern­dem Haus­halts­ein­kommen/Jahr plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu ver­steuern­dem Haus­halts­ein­kommen/Jahr.

Darüber hinaus gilt eine Ober­grenze für das jähr­liche Haus­halts­ein­kommen. Es können nur Haus­halte die För­derung er­halten, deren Haus­halts­ein­kom­men unter 80.000 Euro im Jahr liegt. Die Einkommens­grenze ver­schiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maxi­mal 90.000 Euro zu versteuerndem Haus­halts­jahres­einkommen.

Eine Antragsstellung ist vor­aus­sicht­lich ab Mai 2026 mög­lich. Förder­fähig sind Fahr­zeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zu­ge­las­sen wer­den. Die För­derung kann rück­wir­kend be­an­tragt wer­den. Ent­scheidend ist dabei das Datum der Neu­zulassung.


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